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   BGH, 05.09.1967 - 1 StR 333/67   

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https://dejure.org/1967,1383
BGH, 05.09.1967 - 1 StR 333/67 (https://dejure.org/1967,1383)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1967 - 1 StR 333/67 (https://dejure.org/1967,1383)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1967 - 1 StR 333/67 (https://dejure.org/1967,1383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Irrtum des Täters über Einverständnis der Frau zum Geschlechtsverkehr - Bedingter Vorsatz der Gewaltanwendung - Widerruflichkeit einer rechtfertigenden Einwilligung - Aufgabe weiteren Widerstandes wegen Einsicht in dessen Zwecklosigkeit - Milderung der Strafe wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 05.09.1967 - 1 StR 333/67
    Es wird außerdem darauf hingewiesen, daß im Falle einer Verurteilung des Angeklagten H. eine Milderung der Strafe wegen erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit nur in Betracht käme, wenn das Fehlen der Einsicht als Folge des verminderten Einsichtsvermögens festgestellt würde (vgl. BGHSt 21, 27).
  • BGH, 29.04.1965 - 1 StR 104/65

    Nötigung zur Unzucht - Unzüchtige Handlungen - Gewaltanwendung - Geschlechtliche

    Auszug aus BGH, 05.09.1967 - 1 StR 333/67
    Notzucht kann auch dann vorliegen, wenn das Opfer weiteren Widerstand aufgibt, weil es dessen Zwecklosigkeit einsieht, und wenn der Täter das erkennt oder wenigstens damit rechnet, die angegriffene Frau dulde den Geschlechtsverkehr nur infolge der vorausgegangenen Gewaltanwendung (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1953, 147 zu § 177 StGB; BGH Urteil vom 29. April 1965 - 1 StR 104/65).
  • BGH, 14.07.1955 - 1 StR 728/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.09.1967 - 1 StR 333/67
    Der bedingte Vorsatz bei der Gewaltanwendung fehlt hiernach regelmäßig nur dann, wenn der Täter sich vorher über die Einwilligung der Angegriffenen Gewißheit verschafft hat (RG JW 1935, 2734 Nr. 16; 1938, 2734 Nr. 7; BGH GA 1956, 316; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1961 - 1 StR 410/61).
  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 60/60

    Abgrenzung der Notzucht mit Todesfolge von der Körperverletzung mit Todesfolge in

    Auszug aus BGH, 05.09.1967 - 1 StR 333/67
    Die einmal gegebene Einwilligung der Frau ist kein Freibrief, sondern jederzeit widerruflich (BGH Urteil vom 2. März 1960 - 2 StR 60/60).
  • BGH, 31.10.1961 - 1 StR 410/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 05.09.1967 - 1 StR 333/67
    Der bedingte Vorsatz bei der Gewaltanwendung fehlt hiernach regelmäßig nur dann, wenn der Täter sich vorher über die Einwilligung der Angegriffenen Gewißheit verschafft hat (RG JW 1935, 2734 Nr. 16; 1938, 2734 Nr. 7; BGH GA 1956, 316; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1961 - 1 StR 410/61).
  • BGH, 16.04.1969 - 4 StR 83/69

    Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vollendeter Notzucht -

    Nach feststehender Rechtsprechung sind an einen Irrtum des Täters über das Einverständnis der Frau mit dem Geschlechtsverkehr oder über das Vorliegen eines nur unerheblichen Widerstandes strenge Anforderungen zu stellen (BGH 1 StR 333/67 vom 5. September 1967).
  • BGH, 14.12.1971 - 1 StR 589/71

    Vornahme einer Tötungshandlung durch den Angeklagten zur Befriedigung seines

    Die einmal gegebene Einwilligung der Frau ist kein Freibrief, sondern jederzeit widerruflich (BGH, Urteile vom 2. März 1960 - 2 StR 60/60 - und vom 5. September 1967 - 1 StR 333/67 - bei Dallinger, MDR 1968, 16).
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